Das Verwaltungsgericht Freiburg hat heute nachmittag sechs Klagen gegen Studiengebühren abgelehnt. Eine Alleinerziehende Mutter, eine Schwangere und vier Zivildienstleistende hatten gegen Stüdiengebühren Klagen eingereicht.
Die Alleinerziehende Mutter ging vor Gericht, weil Sie trotz zwei Kindern Studiengebühren zahlen muss. Eine Befreiung ist nur dann möglich wenn beide Kinder unter acht Jahren sind.
Da die Zivildienstleistenden durch ihr Zivildienst zwei Semester später mit dem Studium begonnen haben, wollten Sie für zwei Semester befreit werden, damit ihnen kein Nachteil entstehe. Andere konnten zwei Semester ohne Studiengebühren studieren, hieß es in der Begründung.
Auch die Begründung Studiengebühren würden gegen das Grundgesetz und den UN-Sozialpakt verstoßen wiesen die Richter zurück.
Die Kläger dürfen gegen dieses Urteil Berufung einlegen.



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